Die Internetfeinde 29
Die Welt in schwarz und weiß oder Freund und Feind aufzuteilen, liegt mir normalerweise fern. Doch manchmal reift die Einsicht, dass man beim besten Willen nicht umher kommt, eine Linie zu ziehen und diejenigen auf der anderen Seite, die zerstören wollen, was einem lieb und teuer ist, als Feinde zu bezeichnen.
Das Internet ist nicht einfach ein Haufen Kabel, die irgendwohin führen. Für viele, mich eingeschlossen, ist es Teil des Seins und des Bewusstseins, und ich bin ein Teil des Internets.
Wer sich am Internet vergreift, der vergreift sich an mir und an meinen Freunden. Wir sind das Internet. Und wir werden seit Jahren bedrängt von Menschen, die das Internet nicht verstehen. Menschen, die Angst haben vor dem Internet und es kontrollieren wollen.
Das Internet ist zunehmend zu einem überregulierten bürgerrechtsfreien Wirtschaftsraum geworden. Dinge, die außerhalb des Internets (noch) vollkommen normal und selbstverständlich sind, werden dort mittlerweile massiv überwacht und unterdrückt.
“Das Internet ist nur aus Sicht derjenigen ein rechtsfreier Raum, die es nicht kennen oder nicht verstanden haben.” So fasst der Rechtsanwalt Udo Vetter die Situation im CRE129 aus seiner beruflichen Alltagserfahrung heraus zusammen. Der Podcast mit ihm ist übrigens sehr hörenswert und zeigt, dass die Situation mit der Internetjustiz deutlich schlimmer ist, als man es wahrhaben möchte, solang man persönlich nicht direkt betroffen ist.
Nicht nur, dass das Internet niemals ein rechtsfreier Raum war, mittlerweile ist es in weiten Bereichen überreguliert, über-überwacht und wird massiv in seiner Entwicklung behindert.
Das Recht auf Privatkopien, das Verbreiten von eigenen Aufzeichnungen etwa von Sportereignissen, das Kommunikationsgeheimnis, die Unschuldsvermutung, die Redefreiheit, die Rezipientenfreiheit, das Recht auf Anonymität im Alltag, der freie Zugang zu Wissen (öffentl. Bibliotheken), Aufzeichnungen von Rundfunksendungen, persönliche Eigentumsrechte an gekaufter Musik oder E-Büchern, all das sind Beispiele für Dinge, die im Internet im Vergleich zur analogen Welt wesentlich eingeschränkt und zum Nachteil der Nutzer geregelt sind.
Doch statt die Bürgerrechte im Internet auszubauen und den verfassungsmäßigen Freiheitsrechten im Internet Geltung zu verschaffen, fordern Politiker aus praktisch allen Parteien, noch mehr zu regulieren, zu überwachen, einzuschränken und stärker zu bestrafen.
Diese Leute bezeichne ich ab heute als die “Internetfeinde”. Die Betroffenen werden das natürlich weit von sich weisen, den sie wollen ja das Internet nicht abschaffen, sondern nur ihren Regeln unterwerfen und für Ruhe und Ordnung sorgen. Diese Leute haben aber überhaupt keine Ahnung, was das Internet ist und worum es dabei geht.
Wen interessiert, worum es meiner Meinung nach beim Internet geht, wo sich die Freunde und Feinde des Internets im poltischen Spektrum ansiedeln lassen, und wie ich die Rolle und Position der Piratenpartei sehe, den lade ich ein, meinen weiteren Ausführungen zu folgen.
Probleme der ethischen Begründung von “Geistigem Eigentum” und Immaterialgüterrechten im Informationszeitalter 7
Hier zum besseren Lesen der ganze Artikel auch als .pdf.
Vorbemerkung
Dieser relativ lange Artikel basiert im wesentlichen der Dissertation des finnischen Ethikforschers Kai Kimppa (2007), den ich 2006 in Helsinki getroffen habe und der in wenigen Stunden meine Sicht auf das Thema "Geistiges Eigentum" und Immaterialgüterrechte so radikal erweitert hat, dass es mir seitdem schwer fällt, mich an Diskussionen zu beteiligen, die nur an der Oberfläche des Problems kratzen.
Kimppa zeigt in einem für Nichtphilosophen nicht immer leicht verdaulichen Diskurs, warum die gängigen Begründungen für die bestehenden starken Immaterialgüterrechte aus ethischer Sicht unhaltbar sind. Er räumt dabei derart grundlegend mit den gängigen Begründungen für "Geistiges Eigentum" auf und zeigt nicht nur die Fehler und Missverständnisse in der Anwendung von Lockes Arbeitstheorie, Kants Pflichtethik und der utilitaristischen Begründung, er demonstriert auf Basis dieser Philosophien, dass das derzeitige Immaterialgüterrecht gegen praktisch alle wichtigen rechtsphilosophischen Prinzipien verstösst, auf denen es vorgibt, zu basieren.
Ich habe mein bestes getan, Kimppas Diskurs in seiner Essenz wiederzugeben, habe aber auch mein eigenes Verständnis eingearbeitet, vieles weggelassen und einiges hinzugefügt. Daher empfehle ich jedem Kritiker, sich auch mit der Originaldissertation auseinandersetzen, da mein philosophischer Hintergrund deutlich beschränkter ist als der von Kai.
Der folgende Absatz hat nur indirekt mit Kimppas Dissertation zu tun und betrifft zum Teil die spezifische deutsche Situation.
Geistiges Eigentum
Der Begriff “Geistiges Eigentum” als Übersetzung aus dem englischen “intellectual property” ist ein problematischer Begriff, der eine unzutreffende Identität zwischen materiellen und immateriellen Gütern suggeriert. In der Diskussion wird er daher von Befürwortern gern als politischer Kampfbegriff eingesetzt.
Der deutsche Begriff “immaterielles Gut” und das dazugehörige “Immaterialgüterrecht” sind da deutlich neutraler, wenn es um Besitzansprüche und Rechte an immateriellen Gütern geht. Leider geraten aufgrund der Arbeit der WIPO und einer weltweiten offensiven Propaganda von organisierten Rechteinhabern die Rechte der Gesellschaft als Ganzes gegenüber mächtigen Partikularinteressen zunehmend ins Hintertreffen.
Die Rechteinhaber betreiben seit vielen Jahren den Versuch, “geistiges Eigentum” und materielles Eigentum möglichst gleichzusetzen. Dabei gibt es derzeit (noch) aus gutem Grund eine Vielzahl von Unterschieden in der gesetzlichen Ausgestaltung:
- “Geistiges Eigentum” in Form von Schutzrechten ist kein Eigentum im Sinne des Grundgesetzes, Artikel 14 oder Artikel 17 der Menschenrechtskonvention
- Das Urheber- und Erfinderpersönlichkeitsrecht sind nicht übertragbar oder veräusserbar
- Eigentumsdelikte wie Diebstahl und Raub gibt es bei Immaterialgütern nicht, da diese nicht-rivalisierend von beliebig vielen Personen gleichzeitig genutzt werden können; daher kann es auch keine “Raubkopien” geben
- Rechte an Immaterialgütern sind ausschliesslich zeitlich befristete Monopolrechte, die eine vorübergehende künstliche Verknappung erzeugen sollen; die Fristen bei einer Reihe von Schutzrechten sind aber in den letzten Jahren erheblich ausgedehnt worden, dass einige Rechte praktisch auf unbefristete Zeit von bis zu 150 Jahren nach Erschaffen des Werks erteilt werden
Auch Immaterialgüterrechte basieren wie der grosse Teil unserer Gesetze auf ethisch-philosophischen Grundlagen, die im Laufe vieler Jahrhunderte entwickelt wurden und hinreichend breite gesellschaftliche Akzeptanz gefunden haben. Im folgenden werden diese Grundlagen in einem tiefergehenden Diskurs auf ihre Übereinstimmung mit der aktuellen rechtlichen und gesellschaftlich-politischen Situation untersucht.